Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden
Gültig für Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Stand: 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Schreinerei Siegert, Reinhard Siegert, Rudletzholz 21, 91180 Heideck. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss und VOB/B
Angebote sind freibleibend. Maßgeblich ist die schriftliche Auftragsbestätigung. Bei Werkverträgen über Innenausbau- und Bauleistungen gilt – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – ergänzend die VOB/B in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
§ 3 Leistungsumfang und Änderungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis bzw. der Auftragsbestätigung einschließlich der zugehörigen Pläne und Bemusterungen. Änderungen sind vor Beginn der Werkplanung möglich; spätere Änderungswünsche berechtigen zu angemessener Anpassung von Vergütung und Terminen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, sind Abschlagszahlungen entsprechend Baufortschritt nach §§ 632a, 650m BGB bzw. § 16 VOB/B zu leisten. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
§ 5 Lieferung, Versand und Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt ab Werk Rudletzholz (Incoterms 2020: EXW), soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer auf den Besteller über. Liefertermine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bestätigt wurden.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Schreinerei Siegert. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Gegenständen erwirbt die Schreinerei Siegert Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der vorbehaltenen Ware zu den anderen Gegenständen.
§ 7 Mängelrechte
Bei BGB-Werkverträgen gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Abnahme. Bei Bauleistungen im Sinne der VOB/B gilt § 13 VOB/B mit einer Frist von vier Jahren. Materialbedingte, handwerkstypische Eigenschaften des Naturwerkstoffs Holz stellen keinen Mangel dar. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung bzw. Abnahme schriftlich zu rügen (§ 377 HGB).
§ 8 Haftung
Die Schreinerei Siegert haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Brandschutz und Sonderzertifikate
Soweit zertifizierte Brandschutzelemente (z. B. T30-/T90-Türen) Vertragsgegenstand sind, erfolgt die Ausführung gemäß der einschlägigen Zulassungsvorschriften. Eigenmächtige Änderungen am gelieferten Element führen zum Erlöschen der Zulassung; eine Haftung der Schreinerei Siegert ist in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Schreinerei Siegert. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.








